Ich möchte fragen: In welchen Fällen müssen gemäß den geltenden Vorschriften Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufgestellt werden? - Leser Quynh Nhu
1. Neueste Fälle von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern
Gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 des Artikels 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT lauten die Vorschriften zur Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern wie folgt:
- Die Aufstellung der Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder muss den Bestimmungen des Straßenverkehrszeichengesetzes entsprechen und sich an den tatsächlichen Bedingungen der Route und des Straßenabschnitts hinsichtlich der Straßenverkehrsinfrastruktur, des Verkehrsaufkommens, der Fahrzeugarten und der Tageszeit orientieren.
Bei neuen Bauinvestitionsprojekten oder Projekten zur Verbesserung und Sanierung von Straßen müssen vor der Inbetriebnahme des Projekts Schilder mit der maximalen Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt werden. Die Straßenverwaltungen müssen auf den von ihnen verwalteten Straßenabschnitten und Routen proaktiv und rechtzeitig vorschriftsgemäße Verkehrsschilder aufstellen.
- Auf den von und zu der Autobahn führenden Nebenstraßen darf bei der Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern der auf dem Schild angegebene Geschwindigkeitswert nicht weniger als 50 km/h betragen.
– Die in Absatz 2, Abschnitt 4, Artikel 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 06/2023/TT-BGTVT) genannte zuständige Behörde beschließt in folgenden Fällen über die Aufstellung von Verkehrszeichen:
- Stellen Sie auf Schnellstraßen für jede Straßenrichtung separate Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder auf.
- Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern für einen bestimmten Zeitraum während des Tages (Unterschilder, elektronische Schilder);
- Aufstellen separater Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder für Fahrzeuge mit einem hohen Risiko für die Verkehrssicherheit;
– Aufstellen von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern mit Werten über 60 km/h (für Straßen in dicht besiedelten Gebieten), über 90 km/h (für Straßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete) für Strecken mit einer Konstruktionsgeschwindigkeit über den in den Artikeln 6 und 7 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT angegebenen Höchstgeschwindigkeiten, wobei jedoch die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss.
2. Die zuständige Behörde entscheidet über die Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern.
Gemäß Absatz 4, Artikel 10 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 06/2023/TT-BGTVT) entscheidet die zuständige Behörde über die Anbringung von Schildern in den in Absatz 1 genannten Fällen, einschließlich:
- Verkehrsministerium für Autobahnen;
- Vietnam Road Administration für nationale Autobahnsysteme und andere Straßen unter der Verwaltung des Verkehrsministeriums (ausgenommen Schnellstraßen);
- Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte für die von ihnen verwalteten Provinz-, Bezirks-, Gemeinde-, Stadt- und Spezialstraßensysteme.
3. Fälle, in denen die Geschwindigkeit reduziert werden muss
Gemäß Artikel 5 des Rundschreibens 31/2019/TT-BGTVT müssen Fahrer von am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen in folgenden Fällen die Geschwindigkeit reduzieren, um sicher anhalten zu können:
- Es gibt Warnschilder, die auf Gefahren oder Hindernisse auf der Straße hinweisen.
- Richtungswechsel des Fahrzeugs oder eingeschränkte Sicht;
- Durch Bahnübergänge; wo eine Straße eine Eisenbahnlinie auf gleicher Höhe kreuzt; Kreisel; kurvenreiche, steile Straßen; schmale, unebene Fahrbahn;
- Durch schmale Brücken und Durchlässe; durch Überlaufrinnen, Tunnel und Unterführungen fahren; beim Bergauffahren, beim Bergabfahren;
- Durch Gebiete mit Schulen, Krankenhäusern, Bushaltestellen und öffentlichen Baustellen mit großen Menschenmengen; dicht besiedelte Gebiete, Fabriken und Büros konzentrieren sich entlang der Straße; Straßenbaustelle; Verkehrsunfallstelle;
- Wenn Fußgänger oder Rollstühle von Behinderten die Straße überqueren;
- Auf der Straße laufen oder grasen Tiere in der Nähe der Straße;
- Vermeiden Sie Fahrzeuge, die in die entgegengesetzte Richtung fahren, oder lassen Sie nachfolgende Fahrzeuge überholen. wenn ein Blinker oder ein Warnsignal vom vorausfahrenden Fahrzeug gegeben wird;
- Annäherung an eine Bushaltestelle oder einen Parkplatz, wo Passagiere ein- oder aussteigen;
- Begegnung mit vorrangigen Fahrzeugen im Dienst; Begegnung mit übergroßen Fahrzeugen, überschweren Fahrzeugen, Fahrzeugen, die Gefahrgut transportieren; treffe die Fußgänger;
- Es regnet; neblig, rauchig, staubig; rutschige, schlammige Straßenoberfläche mit vielen Steinen und verstreuten Materialien;
- Wenn ein Fahrzeug durch eine Ladekontrollstation, eine Verkehrspolizeistation oder eine Zahlungsabwicklungsstation für Fahrzeuge fährt, die die Straße benutzen.
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