In der Regierungsverordnung Nr. 151 ist eindeutig festgelegt, welche vier Fahrzeugtypen mit Fahrtüberwachungsgeräten ausgestattet werden müssen.
Gemäß den Vorschriften müssen Nutzfahrzeuge für den Transport, Sattelschlepper, Krankenwagen und Fahrzeuge der Straßenrettung mit Fahrtüberwachungsgeräten ausgestattet sein, die die technischen Anforderungen gemäß den Bestimmungen der nationalen technischen Verordnung über Fahrtüberwachungsgeräte und Fahrerbildaufzeichnungsgeräte gewährleisten.
Nutzfahrzeuge des Transports, Traktoren, Krankenwagen und Straßenrettungsfahrzeuge müssen mit Fahrtüberwachungsgeräten ausgestattet sein.
Die von Fahrtenüberwachungsgeräten in Nutzfahrzeugen, Traktoren, Krankenwagen und Straßenrettungsfahrzeugen erfassten Informationen und Daten dienen der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Verkehrssicherheit, der Behandlung von Gesetzesverstößen und der staatlichen Verwaltung des Straßenverkehrs. Sie werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Verkehrsministerium (Vietnam Road Administration), den Verkehrsämtern der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie den entsprechenden Behörden verbunden und an diese weitergegeben.
In der Verordnung Nr. 151/2024/ND-CP ist außerdem festgelegt, dass Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), die im Transportgewerbe eingesetzt werden, Sattelschlepper, Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr mit einem Bildaufzeichnungsgerät für den Fahrer ausgestattet sein müssen, das die technischen Anforderungen gemäß den Bestimmungen der nationalen technischen Verordnung über Fahrtüberwachungsgeräte und Bildaufzeichnungsgeräte für den Fahrer erfüllt.
In der Verordnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die Verwaltung, Verwendung der Geräte, Übertragung, Bereitstellung, Aktualisierung, Speicherung und Verwendung der von Fahrtüberwachungsgeräten und Fahrerbildaufzeichnungsgeräten erfassten Daten den gesetzlichen Bestimmungen über die Verwaltung, den Betrieb und die Verwendung von Datenverwaltungssystemen für Fahrtüberwachungsgeräte und Fahrerbildaufzeichnungsgeräte entsprechen müssen.
Dekret Nr. 151 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Auswertung zufolge hat der Einsatz von Fahrtüberwachungsgeräten dazu beigetragen, die Zahl der Verkehrsunfälle sowie die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Durchschnitt pro 1.000 Kilometer zu senken.
Konkret lag dieser Wert im Jahr 2015 bei 11,5 Mal/1.000 km und wird bis 2022 auf 0,75 Mal/1.000 km sinken, was einem Rückgang um das 15-Fache gegenüber 2015 entspricht.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/bon-loai-phuong-tien-bat-buoc-lap-thiet-bi-giam-sat-hanh-trinh-19224121218084727.htm
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