Am 17. Januar 2024 genehmigte der Minister für Information und Kommunikation die Entscheidung über den Plan, die Versteigerung von Funkfrequenznutzungsrechten für das 2500-2600-MHz-Band und das 3700-3900-MHz-Band für 5G zu organisieren.

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Zur Versteigerung stehen drei Blöcke des 5G-Spektrums mit einer Breite von jeweils 100 MHz. Pro Unternehmen kann maximal 1 Frequenzblock gewonnen werden.
Der Auktionsplan enthält demnach wesentliche Inhalte zu den Bedingungen für die Nutzung der Frequenzbänder, der Lizenzlaufzeit, den Verpflichtungserfordernissen für den Ausbau der Telekommunikationsnetze, dem Startpreis, den Preisstaffelungen und der Kaution. Zur Versteigerung stehen drei Spektrumblöcke mit einer Breite von jeweils 100 MHz. Pro Unternehmen kann maximal 1 Frequenzblock gewonnen werden. Somit wird es drei Unternehmen geben, die durch eine Auktion Spektrum für die Bereitstellung von 5G erhalten können. Der gemäß den Bestimmungen des Dekrets 63/2023/ND-CP für das Frequenzband 2500–2600 MHz für eine Nutzung von 15 Jahren ermittelte Startpreis beträgt: 3.983.257.500.000 VND (dreitausendneunhundertdreiundachtzig Milliarden zweihundertsiebenundfünfzig Millionen fünfhunderttausend VND). Unternehmen, die das Frequenzband 2500–2600 MHz gewinnen, können es für die Bereitstellung zusätzlicher 4G-Netze nutzen. Der Startpreis des Frequenzblocks von 3700 MHz bis 3800 MHz für eine 15-jährige Nutzung beträgt 1.956.892.500.000 VND (eintausendneunhundertsechsundfünfzig Milliarden achthundertzweiundneunzig Millionen fünfhunderttausend VND). Der Startpreis des Frequenzblocks von 3800 MHz bis 3900 MHz für eine 15-jährige Nutzung beträgt 1.956.892.500.000 VND (eintausendneunhundertsechsundfünfzig Milliarden achthundertzweiundneunzig Millionen fünfhunderttausend VND). Zuerst wird das Band von 2500 bis 2600 MHz versteigert, dann das Band von 3800 bis 3900 MHz und schließlich das Band von 3700 bis 3800 MHz. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem das Ministerium für Information und Kommunikation den Plan zur Organisation der Auktion öffentlich bekannt gibt, müssen Unternehmen der Telekommunikationsabteilung auf eine der folgenden Arten eine Reihe von Dokumenten mit der Bitte um Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen zur Teilnahme an der Auktion vorlegen: über das Online-System des öffentlichen Dienstes, per Post oder persönlich. Bewerbungen, die nicht innerhalb der oben genannten Frist eingehen, werden nicht angenommen und bearbeitet. Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Liste der Auktionsgewinner von der Organisation für die Vermögensauktion erlässt der Minister für Information und Kommunikation eine Entscheidung zur Genehmigung der Auktionsergebnisse und übermittelt sie den Auktionsgewinnern. Die Entscheidung zur Genehmigung der Auktionsergebnisse enthält die folgenden Informationen: Die siegreiche Organisation, den siegreichen Frequenzblock, die zulässige Nutzungsdauer, den siegreichen Auktionsbetrag, die Zahlungsmethode für das Recht zur Nutzung der Funkfrequenzen und die Verantwortung der siegreichen Organisation für die vollständige und rechtzeitige Zahlung des Rechts zur Nutzung der Funkfrequenzen, um eine Lizenz für das Telekommunikationsdienstleistungsgeschäft und eine Frequenznutzungslizenz zu erhalten. Nach Abschluss der Auktion wird das Ministerium für Information und Kommunikation Informationen zur Auktion auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums öffentlich bekannt geben. Innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Auktionsergebnisse durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss das Gewinnerunternehmen mindestens 50 % der Gebühr für das Recht zur Nutzung der Funkfrequenzen auf einmal bezahlen. Innerhalb von 30 Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Auktionsergebnisses durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss das siegreiche Unternehmen mindestens 50 % der verbleibenden Gebühr für die Nutzung der Funkfrequenz zuzüglich der gemäß den Vorschriften berechneten Zinsen zahlen. Innerhalb von 60 Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Auktionsergebnisses durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss der Gewinner der Auktion den Restbetrag der Funkfrequenznutzungsrechte zuzüglich der gemäß den Vorschriften berechneten Zinsen bezahlen. Zwei Jahre nach Erhalt der Lizenz zur Nutzung des 2500–2600-MHz-Bandes verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens 3.000 5G-Sendestationen im 2500–2600-MHz-Band einzusetzen. Unternehmen müssen sich innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Lizenzerteilung für die Nutzung dieses Frequenzbandes offiziell dazu verpflichten, terrestrische Mobilfunkdienste im Frequenzband 2500–2600 MHz anzubieten. Zum Zeitpunkt der offiziellen Bereitstellung terrestrischer mobiler Telekommunikationsdienste im Frequenzband 2500–2600 MHz müssen Unternehmen mindestens 30 % der Anzahl der Funkübertragungsstationen bereitstellen, deren Bereitstellung innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Datum der Lizenzerteilung zur Nutzung des Frequenzbands 2500–2600 MHz zugesagt wurde. Zwei Jahre nach dem Datum der Lizenzerteilung für die Nutzung des 3700–3800-MHz-Bands oder des 3800–3900-MHz-Bands müssen sich Unternehmen dazu verpflichten, mindestens 3.000 5G-Sendestationen in dem entsprechenden versteigerten Frequenzband einzusetzen. Spätestens zwölf Monate nach Erhalt der Lizenz zur Nutzung des entsprechenden versteigerten Frequenzbandes müssen sich Unternehmen offiziell dazu verpflichten, terrestrische Mobilfunkdienste im 3700–3800-MHz-Band oder im 3800–3900-MHz-Band anzubieten. Zum Zeitpunkt der offiziellen Bereitstellung terrestrischer mobiler Telekommunikationsdienste im 3700–3800-MHz-Band oder im 3800–3900-MHz-Band muss das Unternehmen mindestens 30 % der Anzahl der Funkübertragungsstationen bereitstellen, deren Bereitstellung innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Datum der Lizenzerteilung zur Nutzung des entsprechenden versteigerten Frequenzbands zugesagt wurde.