Ministerium für Information und Kommunikation versteigert 3 Frequenzbänder für 5G, niedrigster Startpreis 1.956 Milliarden VND
VietNamNet•18/01/2024
Am 17. Januar 2024 genehmigte der Minister für Information und Kommunikation den Beschluss zum Plan, eine Versteigerung der Funkfrequenznutzungsrechte für das 2500–2600-MHz-Band und das 3700–3900-MHz-Band für 5G zu organisieren.
Zur Versteigerung stehen drei Blöcke des 5G-Spektrums mit einer Breite von jeweils 100 MHz. Jedes Unternehmen kann maximal 1 Frequenzblock gewinnen. Der Auktionsplan enthält dementsprechend wesentliche Inhalte zu den Bedingungen für die Nutzung von Frequenzbändern, zur Lizenzlaufzeit, zu Verpflichtungserfordernissen beim Ausbau der Telekommunikationsnetze, zum Startpreis, zu Preisstaffeln und zur Kaution. Zur Versteigerung stehen drei Frequenzblöcke mit einer Breite von jeweils 100 MHz. Jedes Unternehmen kann maximal 1 Frequenzblock gewinnen. Somit wird es drei Unternehmen geben, die durch eine Auktion Spektrum für die Einführung von 5G erwerben können. Der gemäß den Bestimmungen des Dekrets 63/2023/ND-CP ermittelte Anfangspreis für das Frequenzband 2500–2600 MHz für eine Nutzung von 15 Jahren beträgt: 3.983.257.500.000 VND (dreitausendneunhundertdreiundachtzig Milliarden zweihundertsiebenundfünfzig Millionen fünfhunderttausend VND). Unternehmen, die das Frequenzband 2500–2600 MHz gewinnen, können es für die Bereitstellung zusätzlichen 4G nutzen. Der Anfangspreis des Frequenzblocks von 3700 MHz bis 3800 MHz für eine 15-jährige Nutzung beträgt 1.956.892.500.000 VND (eintausendneunhundertsechsundfünfzig Milliarden achthundertzweiundneunzig Millionen fünfhunderttausend VND). Der Anfangspreis des Frequenzblocks von 3800 MHz bis 3900 MHz für eine 15-jährige Nutzung beträgt 1.956.892.500.000 VND (eintausendneunhundertsechsundfünfzig Milliarden achthundertzweiundneunzig Millionen fünfhunderttausend VND). Versteigert wird zunächst das Band von 2500 bis 2600 MHz, gefolgt vom Band von 3800 bis 3900 MHz und abschließend vom Band von 3700 bis 3800 MHz. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem das Ministerium für Information und Kommunikation den Auktionsplan öffentlich bekannt gibt, müssen die Unternehmen der Telekommunikationsabteilung auf eine der folgenden Arten eine Reihe von Dokumenten mit der Bestätigung vorlegen, dass sie die Bedingungen für die Teilnahme an der Auktion erfüllen: Über das Online-System des öffentlichen Dienstes, per Post oder persönlich. Bewerbungen, die nicht innerhalb der oben genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt und bearbeitet. Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Liste der Auktionsgewinner von der Organisation, die die Vermögenswerte versteigert, erlässt der Minister für Information und Kommunikation eine Entscheidung zur Genehmigung der Auktionsergebnisse und übermittelt sie den Auktionsgewinnern. Die Entscheidung zur Genehmigung der Auktionsergebnisse umfasst die folgenden Informationen: Die siegreiche Organisation, den siegreichen Frequenzblock, die zulässige Nutzungsdauer, den siegreichen Auktionsbetrag, die Zahlungsmethode für das Recht zur Nutzung der Funkfrequenzen und die Verantwortung der siegreichen Organisation für die vollständige und rechtzeitige Zahlung des Rechts zur Nutzung der Funkfrequenzen für die Erteilung einer Telekommunikationsdienstleistungslizenz und einer Frequenznutzungslizenz. Am Ende der Auktion wird das Ministerium für Information und Kommunikation Informationen zur Auktion auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums öffentlich bekannt geben. Innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Auktionsergebnisses durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss das erfolgreiche Unternehmen mindestens 50 % der Gebühr für das Recht zur Nutzung von Funkfrequenzen auf einmal bezahlen. Innerhalb von 30 Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Auktionsergebnisses durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss das siegreiche Unternehmen mindestens 50 % der verbleibenden Gebühr für die Nutzung der Funkfrequenz zuzüglich der gemäß den Vorschriften berechneten Zinsen zahlen. Innerhalb von 60 Monaten ab dem Datum der Genehmigung des Auktionsergebnisses durch das Ministerium für Information und Kommunikation muss der Gewinner der Auktion den Restbetrag der Funkfrequenznutzungsrechte zuzüglich der gemäß den Vorschriften berechneten Zinsen bezahlen. Zwei Jahre nach der Lizenzierung zur Nutzung des 2500-2600-MHz-Bandes verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens 3.000 5G-Sendestationen im 2500-2600-MHz-Band bereitzustellen. Unternehmen müssen sich spätestens 12 Monate nach der Lizenzierung zur Nutzung dieses Frequenzbandes offiziell dazu verpflichten, terrestrische Mobilfunkdienste im Frequenzband 2.500–2.600 MHz anzubieten. Wenn terrestrische Mobilfunkdienste im Frequenzband 2500–2600 MHz offiziell bereitgestellt werden, müssen die Unternehmen mindestens 30 % der Anzahl von Funkübertragungsstationen in Betrieb nehmen, deren Inbetriebnahme innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Datum der Lizenzerteilung für die Nutzung des Frequenzbands 2500–2600 MHz zugesagt wurde. Zwei Jahre nach der Lizenzerteilung für die Nutzung des 3.700–3.800-MHz-Bands bzw. des 3.800–3.900-MHz-Bands müssen sich die Unternehmen verpflichten, mindestens 3.000 5G-Sendestationen im entsprechenden versteigerten Frequenzband bereitzustellen. Spätestens 12 Monate nach der Lizenzerteilung für die Nutzung des entsprechenden versteigerten Frequenzbandes müssen sich die Unternehmen offiziell dazu verpflichten, terrestrische Mobilfunkdienste im Band 3.700–3.800 MHz bzw. im Band 3.800–3.900 MHz anzubieten. Zum Zeitpunkt der offiziellen Bereitstellung terrestrischer mobiler Telekommunikationsdienste unter Verwendung des Bandes 3700–3800 MHz oder des Bandes 3800–3900 MHz muss das Unternehmen mindestens 30 % der Anzahl der Funkübertragungsstationen in Betrieb nehmen, deren Inbetriebnahme innerhalb der ersten zwei Jahre ab dem Datum der Lizenzerteilung für die Nutzung des entsprechenden versteigerten Frequenzbandes zugesagt wurde.
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