Der jüngste Vorschlag des Innenministeriums zum Ernennungsverfahren für Beamte in Führungs- und Managementpositionen

Việt NamViệt Nam04/02/2024

Ministerin Pham Thi Thanh Tra – Foto: GIA HAN

Insbesondere schlug das Innenministerium vor, die Vorschriften dahingehend zu ergänzen, dass Kader und Beamte auf Kommunalebene sowie diejenigen, die zuvor Kader und Beamte auf Bezirksebene oder höher waren und dann in andere Behörden und Organisationen versetzt oder rotiert wurden (einschließlich der Versetzung oder Rotation zur Arbeit als Kader und Beamte auf Kommunalebene), bei der Aufnahme als Beamte auf Bezirksebene oder höher keine Prüfung ablegen müssen.

Ausscheidende Beamte können einer Tätigkeit als Beamter nachgehen.

Ergänzen Sie außerdem die Bestimmungen für Fälle, in denen Kader, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen (aufgrund des Endes ihrer Amtszeit oder der Beendigung ihrer Aufgaben vor Ablauf ihrer Amtszeit, jedoch nicht aus disziplinarischen Gründen), in die Tätigkeit als Beamte an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz versetzt werden, wenn dort noch eine geeignete Arbeitsstelle vorhanden ist und sie alle Standards und Bedingungen erfüllen, ohne dass sie das Aufnahmeverfahren durchlaufen müssen.

Für Beamte und Angehörige der Streitkräfte sowie der Kryptographie werden bei der Aufnahme in den öffentlichen Dienst ausschließlich Tests und Beurteilungen in Form von Gesprächen durchgeführt, statt wie nach den geltenden Regelungen eine schriftliche Prüfung bzw. ein schriftliches Gespräch absolvieren zu müssen.

Bezüglich der Probezeit bei Anwerbung und Zulassung schlägt das Innenministerium vor, die Vorschriften zu den Bedingungen in Fällen zu ändern, in denen keine Probezeit erforderlich ist.

Falls bereits ein Praktikum in einer für die ausgeschriebene und angenommene Stelle geeigneten Position absolviert wurde, die Praktikumszeit jedoch laut Regelungen nicht ausreicht, wird diese von der Praktikumszeit abgezogen.

Bezüglich der Beförderung von Beamten wird vorgeschlagen, die Regelung aufzuheben, wonach das Innenministerium Stellungnahmen zum Beförderungsplan und zur Quote für die Beförderungsprüfung vom Fachspezialisten oder einer gleichwertigen Position zum leitenden Fachspezialisten oder einer gleichwertigen Position hat.

Darüber hinaus kann die Dezentralisierungspolitik auf Ministerien, Zweigstellen und Kommunen ausgeweitet werden, vom Stabspersonal oder einer gleichwertigen Position zum Beamten oder einer gleichwertigen Position, vom Beamten oder einer gleichwertigen Position zum Spezialisten oder einer gleichwertigen Position.

Änderung der Vorschriften zu Beförderungsfällen und -grundsätzen sowie Ergänzung der Vorschriften zu Beförderungsvoraussetzungen bei Leistungen im öffentlichen Dienst in Richtung einer Ausweitung der Standards und Bedingungen für Leistungen, die für eine Beförderung in Betracht gezogen werden, im Vergleich zu den Vorschriften in Dekret 138.

Ergänzung der Regelungen zur Beförderungsberücksichtigung bei der Ernennung in Leitungs- und Verwaltungsfunktionen in der Richtung, dass Beförderungen bei der Ernennung nicht einheitlich berücksichtigt werden, sondern nach Verwaltungsebenen differenziert werden.

Gleichzeitig gelten die Bestimmungen für entsprechende Positionen und Titel in den Organen der Volksräte, den Organen der Partei und den Massenorganisationen.

Ergänzende Vorschriften besagen, dass das Innenministerium für die Entwicklung und kostenlose Bereitstellung gemeinsamer Software für Ministerien, Zweigstellen und Kommunen zur Organisation von Beförderungsprüfungen verantwortlich ist, um die Konsistenz des Implementierungsprozesses zu gewährleisten und Kosten zu sparen.

Gleichzeitig wird durch die Anwendung von Wissenschaft und Technologie bei der Verteilung der Fragen- und Antwortdatenbanken die Vertraulichkeit gewährleistet, so dass die Behörden keine Leute direkt zum Innenministerium schicken müssen, um die Fragen- und Antwortdatenbanken zu erhalten.

Ergänzende Regelungen zur Ermittlung der Personalressourcen vor Ort

Im Hinblick auf das Verfahren zur Ernennung von Beamten in Leitungs- und Verwaltungspositionen sieht der Entwurf ergänzende Regelungen zur Bestimmung der Zusammensetzung des Leitungsteams (Schritt 1) ​​vor.

Die Zuständigkeit liegt demnach grundsätzlich beim Leiter bzw. der Leiterin bzw. dem Leiter bzw. der Leiterin bzw. dem Leiter bzw. der Leiterin bzw. dem Leiter bzw. der Leiterin der zuständigen Anstellungsbehörde.

In den Vorschriften über die zuständige Ernennungsbehörde kann die Ermächtigung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Behörde, Organisation oder Einheit, die der zuständigen Ernennungsbehörde direkt unterstellt ist, dezentralisiert werden (in jedem Fall muss die Teilnahme von Vertretern des Parteikomitees auf derselben Ebene der Behörde, Organisation oder Einheit, in der das Personal voraussichtlich ernannt wird, sowie des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Behörde, Organisation oder Einheit, in der das Personal voraussichtlich ernannt wird, sichergestellt werden).

Ergänzende Vorschriften für Ministerien, Zweigstellen und Kommunen, um die Befugnisse, den Ablauf, die Ernennungsverfahren und die Verantwortung für die Organisation von Sitzungen in jeder Phase festzulegen und insbesondere die Teilnehmer der einzelnen Phasen des Ernennungsprozesses für Führungs- und Managementpositionen in ihrem Verantwortungsbereich festzulegen.

Stellen Sie die Einhaltung der Parteivorschriften und der Bestimmungen in diesem Dekret sicher, um eine angemessene Autorität entsprechend der Dezentralisierung sicherzustellen.

Ergänzende Regelungen zur Ermittlung der personellen Ressourcen vor Ort. Im Einzelnen werden als Personalressourcen vor Ort solche definiert, die für die voraussichtlich in der Arbeitseinheit zu besetzende Stelle oder Position vorgesehen sind oder für die entsprechende Stelle oder Position einer konstituierenden Einheit auf derselben Ebene innerhalb derselben zuständigen Behörde vorgesehen sind./.

Laut tuoitre.vn

Quelle: https://tuoitre.vn/bo-noi-vu-de-xuat-moi-nhat-ve-quy-trinh-bo-nhiem-cong-chuc-giu-chuc-vu-lanh-dao-quan-ly-20240204151159431.htm


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