Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade die Entscheidung Nr. 3746/QD-BCT vom 31. Dezember 2024 zur Umsetzung der Resolution Nr. 209/NQ-CP der Regierung vom 28. Oktober 2024 erlassen.
Um die Ziele, Aufgaben und Lösungen der Regierungsresolution Nr. 209/NQ-CP vom 28. Oktober 2024 zur Verkündung des Plans zur Umsetzung der Richtlinie Nr. 31-CT/TW vom 19. März 2024 des Sekretariats des 13. Zentralkomitees der Partei zur weiteren Stärkung der Führungsrolle der Partei in Sachen Arbeitssicherheit und Hygiene in der neuen Situation umzusetzen, hat das Ministerium für Industrie und Handel einen spezifischen Aktionsplan wie folgt herausgegeben:
Verbreiten Sie die in der Resolution Nr. 209/NQ-CP dargelegten Ziele, Aufgaben und Hauptlösungen an alle Kader, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeiter des Ministeriums für Industrie und Handel. die Aufgaben der vorsitzenden Agentur gut erfüllen und die Regierung und den Premierminister bei Lösungen und Richtlinien zur Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz beraten.
Geben Sie die Inhalte, Aufgaben und wichtigsten Lösungen an, um die Resolution Nr. 209/NQ-CP effektiv umzusetzen.
Definieren Sie klar die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Einheiten zur Anleitung, Bereitstellung, Inspektion, Überwachung und Bewertung der Umsetzungsergebnisse der Richtlinie Nr. 31-CT/TW vom 19. März 2024 des Sekretariats des 13. Zentralkomitees der Partei zur weiteren Stärkung der Führung der Partei in Bezug auf Arbeitssicherheit und Hygiene in der neuen Situation und bewirken Sie eine deutliche Änderung des Bewusstseins und Handelns von Kadern, Beamten, öffentlichen Angestellten und Arbeitern bei der Beratung, Formulierung und Organisation der Umsetzung von Richtlinien und Gesetzen im Bereich Arbeitssicherheit und Hygiene.
Dieser Beschluss tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Was die Umsetzung betrifft, so beauftragte das Ministerium für Industrie und Handel die Abteilung für Arbeitssicherheitstechniken und Umwelt mit der Leitung und Koordination mit den relevanten Einheiten, um die Umsetzung dieses Plans zu leiten und voranzutreiben. Beauftragen Sie das Ministerium für Industrie und Handel, vorläufige und abschließende Überprüfungen der Umsetzung des Plans und der Richtlinie Nr. 31-CT/TW durchzuführen und der Regierung darüber Bericht zu erstatten. alle während der Umsetzung des Plans auftretenden Fragen, Schwierigkeiten und Probleme unverzüglich der Leitung des Ministeriums für Industrie und Handel zu melden.
Die zuständigen Einheiten des Ministeriums für Industrie und Handel sind für die Koordination mit der Abteilung für Arbeitssicherheitstechniken und Umwelt verantwortlich, um die Umsetzung dieses Plans sicherzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass Inhalte der Arbeitssicherheit und Hygiene in die sozioökonomischen Entwicklungsprogramme und -pläne der Industrie sowie in Programme und Projekte im Zusammenhang mit dem Arbeitssektor integriert werden.
Sollten während des Umsetzungsprozesses Probleme, Schwierigkeiten oder Hindernisse auftreten, müssen sich die Behörden und Einheiten umgehend mit der Abteilung für Arbeitssicherheitstechnik und Umwelt des Ministeriums für Industrie und Handel in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden und zu vereinbaren.
Einzelheiten der Entscheidung finden Sie hier.
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ban-hanh-ke-hoach-ve-cong-toc-an-toan-lao-dong-369030.html
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