Das Ministerium für Industrie und Handel hat offiziell Antidumpingmaßnahmen auf einige Windkraftturmprodukte aus China verhängt.
Das Department of Trade Remedies (Ministerium für Industrie und Handel) teilte mit, dass das Ministerium für Industrie und Handel auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Ermittlungsbehörde am 24. Dezember 2024 die Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT erlassen habe, um für einen Zeitraum von fünf Jahren offizielle Antidumpingmaßnahmen auf eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in der Volksrepublik China (China) anzuwenden. Die Entscheidung tritt 15 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung in Kraft.
Dementsprechend hat das Ministerium für Industrie und Handel beschlossen, offizielle Antidumpingmaßnahmen gegen eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in China unter den Warencodes (HS-Codes) 7308.20.11 und 7308.20.19 anzuwenden. Falls sie als Teil eines Windkraftgenerators importiert werden, werden sie unter den HS-Codes 8502.31.10 und 8502.31.20 (Fallcode: AD 18) klassifiziert.
Windturm. Illustration |
In der der Entscheidung Nr. 3453⁄QD-BCT beigefügten Mitteilung sind die der Antidumpingsteuer unterliegenden Windkraftturmprodukte Teil von Windkraftgeneratoren, normalerweise mit einer zylindrischen Stahlstruktur. Der Windturm ist das Verbindungsstück zwischen Turmfuß und Windradgehäuse. Dieses Produkt ist auf einem Turmsockel aufgebaut, der die Windturbine und die Rotorblätter stützt, und hat die Aufgabe, die Kräfte während des Betriebs des Windgenerators aufzunehmen.
Darüber hinaus wurde in der abschließenden Untersuchungsschlussfolgerung der Untersuchungsbehörde Folgendes festgestellt: Dumping bei den untersuchten importierten Waren; die heimische Fertigungsindustrie leidet erheblich; Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der erheblichen Schädigung der heimischen Industrie.
Offizieller Antidumpingsteuersatz, insbesondere: Jiangsu Zhenjiang New Energy Equipment Co., Ltd. erhebt keine Antidumpingsteuer; Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in China produzieren und exportieren, unterliegen einem Antidumpingsteuersatz von 97 %.
Bezüglich der nächsten Vorgehensweise heißt es in der Bekanntmachung eindeutig, dass sich das Ministerium für Industrie und Handel nach Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT mit den entsprechenden Verwaltungsbehörden abstimmen wird, um die Umsetzung der Entscheidung effektiv zu prüfen, zu überwachen und zu beaufsichtigen. Dabei wird die Situation der importierten Waren berücksichtigt, die einer Antidumpingsteuer unterliegen, sowie der Waren, bei denen die Antidumpingmaßnahmen der Zollbehörden wahrscheinlich umgangen werden. Dies geschieht auf Grundlage der Bestimmungen in Artikel 14 des Regierungserlasses Nr. 10/2018/NQ-CP vom 15. Januar 2018, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu Handelsschutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Entscheidung 3453/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ap-dung-chong-ban-pha-gia-chinh-thuc-voi-mot-so-san-pham-thap-dien-gio-tu-trung-quoc-366215.html
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