Das Ministerium für Industrie und Handel hat offiziell Antidumpingmaßnahmen auf einige Windkraftturmprodukte mit Ursprung in China eingeführt.
Das Department of Trade Remedies (Ministerium für Industrie und Handel) teilte mit, dass das Ministerium für Industrie und Handel auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Untersuchungsbehörde am 24. Dezember 2024 die Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT erlassen habe, um für einen Zeitraum von 5 Jahren offizielle Antidumpingmaßnahmen auf eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in der Volksrepublik China (China) anzuwenden. Die Entscheidung wird 15 Tage nach dem Datum der Unterzeichnung und Verkündung wirksam.
Dementsprechend beschloss das Ministerium für Industrie und Handel, offizielle Antidumpingmaßnahmen gegen eine Reihe von Windkraftturmprodukten mit Ursprung in China unter den Warencodes (HS-Codes) 7308.20.11 und 7308.20.19 zu ergreifen. Falls sie als Teil eines Windkraftgenerators importiert werden, werden sie unter den HS-Codes 8502.31.10 und 8502.31.20 (Fallcode: AD 18) klassifiziert.
Windturm. Illustration |
In der dem Beschluss Nr. 3453⁄QD-BCT beigefügten Bekanntmachung sind die der Antidumpingsteuer unterliegenden Windkraftturmprodukte Teil von Windkraftgeneratoren, üblicherweise mit einer zylindrischen Stahlstruktur. Der Windturm ist der Teil, der den Turmsockel und das Gehäuse der Windkraftanlage verbindet. Dieses Produkt ist auf einem Turmsockel zur Unterstützung der Windturbine und der Rotorblätter aufgebaut und hat die Aufgabe, die Kräfte während des Betriebs des Windgenerators aufzunehmen.
Darüber hinaus kam die Untersuchungsbehörde in ihrer abschließenden Untersuchungsmeinung zu folgendem Schluss: Bei den untersuchten Einfuhrwaren lagen Dumpingbedingungen vor; die heimische Fertigungsindustrie leidet erheblich; Es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der bedeutenden Schädigung der einheimischen Industrie.
Offizieller Antidumpingsteuersatz, insbesondere: Jiangsu Zhenjiang New Energy Equipment Co., Ltd. erhebt keine Antidumpingsteuer; Organisationen und Einzelpersonen, die Waren mit Ursprung in China produzieren und exportieren, unterliegen einem Antidumpingsteuersatz von 97 %.
Bezüglich der weiteren Vorgehensweise heißt es in der Bekanntmachung eindeutig, dass sich das Ministerium für Industrie und Handel nach Inkrafttreten der Entscheidung Nr. 3453/QD-BCT mit den entsprechenden Verwaltungsbehörden abstimmen wird, um die Umsetzung der Entscheidung wirksam zu prüfen, zu überwachen und zu beaufsichtigen. Dies erfolgt auf Grundlage der Situation importierter Waren, die einer Antidumpingsteuer unterliegen, und Waren, die wahrscheinlich den Antidumpingmaßnahmen der Zollbehörden entgehen. Dies geschieht auf Grundlage der Bestimmungen in Artikel 14 der Regierungsverordnung Nr. 10/2018/NQ-CP vom 15. Januar 2018, in der eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen detailliert beschrieben werden.
Entscheidung 3453/QD-BCT siehe hier
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ap-dung-chong-ban-pha-gia-chinh-thuc-voi-mot-so-san-pham-thap-dien-gio-tu-trung-quoc-366215.html
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