Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade den Entwurf eines Gesetzes zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit bekannt gegeben, um öffentliche Kommentare einzuholen. Dieser Gesetzentwurf wurde vom Ministerium für öffentliche Sicherheit auf Grundlage einer Abtrennung von einem Teil des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 erstellt.
Nach dem Vorschlag des Ministeriums für öffentliche Sicherheit müssen Bürger ihren Führerschein bei der Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr mitführen, wenn die Informationen mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden.
Kein Führerschein erforderlich, wenn integriert
Nach Angaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit enthält der Gesetzesentwurf zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit im Vergleich zum Straßenverkehrsgesetz von 2008 viele zusätzliche Regelungen. Ziel ist es, den Anforderungen der Verwaltungsreform und der Anwendung moderner Wissenschaft und Technologie gerecht zu werden und den Menschen zu dienen.
Dabei werden in Artikel 38 des Entwurfs die Bedingungen für die Teilnahme von Fahrern am Straßenverkehr festgelegt.
Ähnlich wie die aktuellen Regelungen sieht der Entwurf vor, dass Fahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, über eine der Art des von ihnen geführten Fahrzeugs entsprechende Fahrerlaubnis verfügen müssen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr müssen die Fahrer folgende Dokumente mitführen: Fahrzeugschein; dem Fahrzeugtyp entsprechende Fahrerlaubnis; Bescheinigung über die technische Sicherheits- und Umweltschutzprüfung für Kraftfahrzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeughalters.
Neu an dem Entwurf ist, dass das Ministerium für öffentliche Sicherheit vorschlägt, dass der Fahrer die Dokumente nicht mehr mit sich führen muss, wenn er am Straßenverkehr teilnimmt, wenn die Informationen in den oben genannten Dokumenten mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden.
Ebenso müssen Fahrer von Spezialmotorrädern bei der Teilnahme am Straßenverkehr folgende Dokumente mitführen: Fahrzeugschein; Führerschein oder -zeugnis und Fahrerlaubnis oder Nachweis einer Ausbildung im Straßenverkehrsrecht; Zertifikat über die technische Sicherheitsprüfung und den Umweltschutz für Spezialmotorräder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Falls die Informationen der oben genannten Dokumente mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden, muss der Fahrzeugführer sie möglicherweise nicht mit sich führen.
Der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgearbeitete Gesetzentwurf enthält zahlreiche neue Vorschläge zum Führerschein.
Die Verkehrspolizei darf nicht nach einem integrierten Führerschein fragen.
Gemäß Dekret 59/2022 ist ein elektronisches Identifikationskonto eine Sammlung von Benutzernamen, Passwörtern oder anderen Authentifizierungsformen, die von einer Agentur für die Verwaltung elektronischer Identifikation und Authentifizierung erstellt wurde. Vietnamesischen Staatsbürgern ab 14 Jahren werden elektronische Identifikationskonten gewährt.
Dies ist auch der „Schlüssel“ zur Nutzung der Daten zur elektronischen Identität der Bürger (Identifikationsnummer, vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Porträt, Fingerabdrücke) oder integrierter Informationen. Zur Verwendung elektronischer Identifikationskonten können Personen, Behörden und Organisationen die VneID-Anwendung (entwickelt vom Ministerium für öffentliche Sicherheit) verwenden.
Es gibt zwei Ebenen elektronischer Identifikationskonten. Auf Stufe 1 benötigen die Personen lediglich einen Personalausweis mit eingebettetem Chip und müssen die VnelD-Anwendung gemäß den Anweisungen auf einem Mobilgerät herunterladen und installieren.
Auf Stufe 2 müssen sich die Personen an das Polizeipräsidium auf Gemeindeebene oder an den Ort wenden, an dem die Verfahren zur Ausstellung der CCCD-Karte durchgeführt werden. Dabei integrieren Polizeibeamte Informationen aus unterschiedlichen Dokumententypen (je nach Bedarf der Personen) in das elektronische Identifikationskonto.
Dem Vorschlag des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zufolge müssen Personen, die bereits über ein elektronisches Identifikationskonto der Stufe 2 und integrierte Führerscheininformationen verfügen, beim Autofahren keinen herkömmlichen Führerschein mehr mit sich führen, sondern können ihn mithilfe der VneID-Anwendung auf Verlangen der Behörden vorzeigen.
Zur Klarstellung heißt es in Absatz 5, Artikel 54 des Entwurfs: Wenn bei Streifen- und Kontrollfahrten die Fahrzeug- und Fahrerdokumenteninformationen mit dem elektronischen Identifikationskonto synchronisiert wurden, kontrolliert die Verkehrspolizei diese Dokumentinformationen auf dem elektronischen Identifikationskonto.
Laut Angaben der Abteilung der Verwaltungspolizei für soziale Ordnung (Ministerium für öffentliche Sicherheit) hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit bis Mai mehr als 80 Millionen CCCD-Karten mit eingebettetem Chip ausgegeben und 37,1 Millionen Anträge auf elektronische Identifizierung erhalten. Davon wurden 16,5 Millionen elektronische Identifikationskonten aktiviert.
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