Gelten 5-stellige Kennzeichen ab 15.08. als Typenschilder?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế13/08/2023

Lassen Sie mich fragen: Werden ab dem 15. August 5-stellige Nummernschilder automatisch als Identifikationsschilder erkannt? - Leser Hoang Phuong
Biển số xe 5 số có được xác định là biển số định danh từ ngày 15/8?

Gilt ein 5-stelliges Kennzeichen als Typenschild?

Gemäß den Klauseln 1, 2, 3 und 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Übergangsbestimmungen wie folgt:

- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.

- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.

- Fahrzeuge, die mit 5-stelligen Nummernschildern mit den Symbolen „LD“, „DA“, „MĐ“, „R“ zugelassen sind, dürfen auch bei Änderung oder Neuzulassung der Nummernschilder weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter das Nummernschild gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ändern muss.

- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationsnummernschild umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt. Dann wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationsnummernschild geändert.

– Für die Gemeindepolizei, die vor dem 15. August 2023 mit der Registrierung von Motorrädern beauftragt wurde, gelten weiterhin die Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA für die Registrierung von Fahrzeugen.

Für Fahrzeuge , die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen somit als Halterkennzeichen bestimmt.

Verantwortung des Fahrzeughalters

Gemäß Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA bestehen die Pflichten der Fahrzeughalter wie folgt:

- Beachten Sie die Bestimmungen des Fahrzeugzulassungsgesetzes. Führen Sie die Fahrzeugzulassung über das öffentliche Serviceportal durch und geben Sie wahrheitsgemäß, vollständig und richtig Auskunft über die Fahrzeugzulassungsvorschriften.

Gesetzlich verantwortlich für die Rechtmäßigkeit des Fahrzeugs und der Fahrzeugunterlagen. Jegliche Handlungen im Zusammenhang mit der Fälschung von Aufzeichnungen sowie illegale Eingriffe in das öffentliche Serviceportal und das Fahrzeugregistrierungs- und -verwaltungssystem zur Änderung elektronischer Dateninformationen oder zur Änderung der Motornummer oder Fahrgestellnummer des Fahrzeugs für die Fahrzeugregistrierung sind streng verboten.

- Bringen Sie das Fahrzeug zur Überprüfung der Erstzulassung, der Fahrzeugübertragungszulassung, der Fahrzeugverlegung, der Renovierung und der Lackfarbänderung zu der in Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugzulassungsstelle.

Falls die Zulassungsbescheinigung oder das Nummernschild unkenntlich gemacht, beschädigt oder verloren geht, muss der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung oder eines neuen Nummernschilds (nachfolgend „Ausstellung“ genannt) bzw. zur Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung oder des Nummernschilds (nachfolgend „Neuausstellung“ genannt) gemäß den Vorschriften erklären und abschließen.

– Innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die technische Sicherheit und den Umweltschutz für ein modifiziertes Kraftfahrzeug durch eine zuständige Behörde oder ab einer Änderung der Angaben zum Namen des Fahrzeugeigentümers oder ab einer Änderung der Hauptgeschäftsadresse oder des Wohnorts in eine andere Provinz oder zentral verwaltete Stadt oder ab dem Ablauf der Zulassungsbescheinigung muss sich der Fahrzeugeigentümer an die Zulassungsbehörde wenden, um die Verfahren zur Neuausstellung oder zum Widerruf der Zulassungsbescheinigung und des Nummernschilds (nachfolgend „Widerrufsverfahren“ genannt) gemäß den Vorschriften durchzuführen.

- Bei Verkauf, Schenkung, Vererbung, Tausch, Einlage, Zuteilung oder Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend „Fahrzeugbesitzübertragung“ genannt):

+ Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (nicht an die Organisation oder Person weitergeben, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen; Bei einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Auktionsgewinnerkennzeichen muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Abmeldungsverfahrens bei der Kfz-Zulassungsbehörde einreichen;

+ Innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Unterlagen zur Übertragung des Fahrzeugbesitzes muss der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren abschließen; Falls die oben genannte Frist verstrichen ist und der Fahrzeugeigentümer das Widerrufsverfahren nicht abgeschlossen oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person übergeben hat, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeugeigentümer wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Widerrufsverfahrens mit einer Sanktion belegt.

Falls der Fahrzeughalter nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie vor dem Gesetz für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug verantwortlich;

+ Nachdem der Fahrzeughalter das Rückrufverfahren abgeschlossen hat, führt die Organisation oder Einzelperson, die die Eigentumsübertragung erhält, das Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Vorschriften durch.

- Innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem das Fahrzeug seine Gültigkeit verliert, das Fahrzeug defekt ist und nicht mehr verwendet werden kann oder das Fahrzeug aus objektiven Gründen zerstört wird, muss der Fahrzeughalter dies auf dem öffentlichen Serviceportal erklären und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen bei der Fahrzeugzulassungsbehörde oder der Gemeindepolizei (unabhängig vom Wohnort des Fahrzeughalters) einreichen, um das Rückrufverfahren durchführen zu lassen.


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