Am 1. Januar kündigte der venezolanische Präsident Nicolás Maduro seinen Widerstand gegen die Entscheidung argentinischer Richter an, ein Transportflugzeug vom Typ Boeing 747 Dreamliner im Besitz von Emtrasur, einer Tochtergesellschaft der venezolanischen Fluggesellschaft Conviasa, zu beschlagnahmen.
Eigentümerin des von Argentinien beschlagnahmten Flugzeugs ist Emtrasur, eine Tochtergesellschaft der venezolanischen Fluggesellschaft Conviasa. (Quelle: AP) |
Im Oktober 2022 forderte das Columbia Court (USA) Argentinien auf, den von der iranischen Fluggesellschaft Mahan Air geleasten venezolanischen Boeing 747 Dreamliner zurückzubehalten, um zu untersuchen, ob das Flugzeug an terroristischen Aktivitäten beteiligt war.
Auch die venezolanische Fluggesellschaft Conviasa steht auf der Liste der vom US-Finanzministerium sanktionierten Unternehmen.
Argentinien führte die Beschlagnahmung des venezolanischen Flugzeugs im Rahmen eines zwischen Washington und Buernos Arires unterzeichneten Abkommens durch. Argentinische Richter erklärten, die Beschlagnahmung des Flugzeugs durch das Land sei „angemessen“.
Herr Maduro lehnte das Urteil der argentinischen Richter jedoch entschieden ab und bewertete das Vorgehen von Buenos Aires als „illegalen“ Akt, der gegen das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt verstoße.
Nach Ansicht des venezolanischen Präsidenten könne das Abkommen zwischen den USA und Argentinien nicht auf ein Drittland angewendet werden, da dies „offensichtlich gegen“ die in multilateralen Abkommen unterzeichneten Bestimmungen verstoße, und forderte Buenos Aires auf, das Flugzeug „sofort“ nach Caracas zurückzugeben.
Präsident Maduro kritisierte das „unfreundliche Verhalten und den Mangel an grundlegendster internationaler Höflichkeit“ der argentinischen Richter und kündigte an, er werde sich wegen der Aussagen der Richter über „Voreingenommenheit, Diskriminierung und Ignoranz internationaler Verpflichtungen“ an internationale Gremien wenden.
Argentinien hat die Erklärung Venezuelas bislang nicht kommentiert.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)