Die Regierung hat das Dekret Nr. 8/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen regelt.
Erlass eines Dekrets zur Regelung der Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen.
Die Regierung hat das Dekret Nr. 8/2025/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen regelt.
Abbildung: Schleusenprojekt Cai Lon – Cai Be. (Quelle: Internet) |
Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen
Das Dekret legt die Grundsätze für die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Bewässerungsinfrastruktur wie folgt fest:
1- Sämtliche vom Staat im Rahmen dieses Dekrets investierten und verwalteten Bewässerungsinfrastrukturanlagen werden vom Staat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Verwaltungseinheiten übertragen.
2- Die staatliche Verwaltung der Bewässerungsinfrastruktur erfolgt einheitlich, mit einer klaren Dezentralisierung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten der einzelnen staatlichen Stellen und einer Koordinierungsverantwortung zwischen den staatlichen Stellen.
3- Die Vermögenswerte der Bewässerungsinfrastruktur werden hinsichtlich ihrer physischen Vermögenswerte und ihres Wertes vollständig erfasst.
4- Bei der Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Bewässerungsinfrastruktur müssen Öffentlichkeit und Transparenz gewährleistet sein. beaufsichtigt, inspiziert, geprüft, auditiert werden; Etwaige Verstöße gegen das Gesetz zur Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Vermögenswerten müssen unverzüglich und streng nach den gesetzlichen Bestimmungen geahndet werden.
5- Die Verwaltung und Nutzung von Land im Rahmen von Bewässerungsinfrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes und der einschlägigen Gesetze. Die Nutzung der Bewässerungsinfrastruktur muss den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes, des Landgesetzes, des Wasserressourcengesetzes und der einschlägigen Gesetze entsprechen.
Die Verantwortung für die Erstellung der grundstücksbezogenen Rechtsdokumente gemäß den grundstücksrechtlichen Bestimmungen obliegt demjenigen, dem das Grundstück zugewiesen wird.
6- Für Bewässerungsinfrastrukturanlagen, die Unternehmen vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets in Form staatlicher Kapitalinvestitionen in Unternehmen zur Verwaltung zugewiesen wurden, dürfen die in Abschnitt 1, Abschnitt 2, Abschnitt 3, Abschnitt 4 und Abschnitt 5, Kapitel II dieses Dekrets festgelegten Inhalte nicht umgesetzt werden. Im Falle der Übertragung von Bewässerungsinfrastrukturvermögen in Form staatlicher Kapitalinvestitionen in Unternehmen gemäß diesem Dekret werden die in den Abschnitten 2, 3, 4 und 5, Kapitel II dieses Dekrets vorgeschriebenen Inhalte nicht umgesetzt.
Die Verwaltung, Nutzung und Verwertung der den Unternehmen in Form staatlicher Kapitalbeteiligungen zugewiesenen Vermögenswerte gemäß diesem Absatz erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung staatlichen Kapitals, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, des Bewässerungsgesetzes, der einschlägigen Gesetze und der folgenden Bestimmungen:
- Die Umsetzung der Rechte und Pflichten von Unternehmen im Zusammenhang mit Bewässerungsinfrastrukturvermögen muss sicherstellen, dass der Staat Eigentümer der dem Unternehmen zur Verwaltung übertragenen Bewässerungsinfrastrukturvermögen ist.
- Die Ermittlung der Instandhaltungskosten von Bewässerungsinfrastrukturanlagen erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Bauwerksinstandhaltung und des Gesetzes zur Bewässerung. Die Wartungskosten für die Bewässerungsinfrastruktur sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Preisen für Bewässerungsprodukte und -dienstleistungen sowie den staatlichen Förderrichtlinien für die Verwaltung und Nutzung von Bewässerungsanlagen und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Preis der Bewässerungsprodukte und -dienstleistungen enthalten.
- Die Unternehmen sind für die vollständige Umsetzung des Berichtssystems zur Verwaltung und Nutzung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen verantwortlich, wie in Abschnitt 6, Kapitel II dieses Dekrets vorgeschrieben.
- Bei Bewässerungsanlagen, die nicht mehr für Bewässerungszwecke benötigt werden und bei denen das Unternehmen das mit den Anlagen verbundene Land freiwillig an die örtliche Gemeinde zurückgibt, erfolgen die Landrückgewinnung sowie die Entschädigung und Unterstützung bei der Rückgewinnung des Landes durch den Staat gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes.
- Die Unternehmen sind für die Erstellung von Rechtsdokumenten zum Grundstück sowie für die Verwaltung und Nutzung des mit Bauarbeiten verbundenen Grundstücks gemäß den Bestimmungen des Grundstücksrechts, des Bewässerungsrechts und verwandter Gesetze verantwortlich.
7- Die Verwendung von Landfonds zur Schaffung von Kapital für die Entwicklung der Bewässerungsinfrastruktur erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes.
2 Optionen zur Klassifizierung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen
Das Dekret legt die Klassifizierung von Bewässerungsinfrastrukturanlagen klar nach zwei Optionen fest: Klassifizierung nach Anlagenfunktion und Klassifizierung nach Verwaltungsebene.
Die Klassifizierung der Vermögenswerte nach ihrer Funktion umfasst:
a- Dämme, Reservoirs, Durchlässe, Pumpstationen, Wasserleitungs- und -transfersysteme, Dämme und Bewässerungsdämme gemäß den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes.
b- Der Arbeitssitz und das Büro der Stelle, der die Bewässerungsinfrastruktur zugewiesen ist, befinden sich innerhalb des Schutzbereichs der Bewässerungsanlagen.
c- Zu den weiteren Vermögenswerten, die der Bewässerungsverwaltung und -nutzung dienen, gehören: Verwaltungsgebäude, Verwaltungsstation, Verwaltungsstraße; Überwachungsgeräte; Lager, Materiallager; Grenzmarkierungen, Schilder und andere Bauten und Anlagen, die der Verwaltung und Nutzung von Bewässerungsanlagen dienen.
Die Einteilung nach Managementebene umfasst:
a) Bei den Bewässerungsinfrastrukturanlagen unter der Verwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung handelt es sich um besonders wichtige Bewässerungsanlagen, also Bewässerungsanlagen, an deren Nutzung und Schutz zwei oder mehr Provinzen oder zentral verwaltete Städte beteiligt sind.
b) Bei den Bewässerungsinfrastrukturanlagen unter der Verwaltung des Volkskomitees der Provinz handelt es sich um Bewässerungsanlagen, die nicht unter Punkt a dieser Klausel fallen.
In dem Dekret heißt es eindeutig, dass die mit der Landesverteidigung und -sicherheit in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte der Bewässerungsinfrastruktur gemäß den Bestimmungen des Bewässerungsgesetzes und des Gesetzes zum Schutz wichtiger Bauwerke im Zusammenhang mit der Landesverteidigung und -sicherheit bestimmt werden.
Darüber hinaus legt das Dekret auch die Entscheidungsbefugnis, die Reihenfolge und die Verfahren für die Übergabe von Bewässerungsinfrastrukturvermögen klar fest, das verwaltet wird von: dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, verwaltet vom Volkskomitee der Provinz und verwaltet vom Volkskomitee des Bezirks; Aufzeichnungen zur Vermögensverwaltung der Bewässerungsinfrastruktur; Wartung der Bewässerungsinfrastrukturanlagen ...
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Quelle: https://baodautu.vn/ban-hanh-nghi-dinh-quy-dinh-viec-quan-ly-su-dung-va-khai-thiac-tai-san-ket-cau-ha-tang-thuy-loi-d240232.html
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