Die Reserve Bank of India (RBI) plant, die Obergrenze für ausländische Einzelinvestitionen in börsennotierte Unternehmen von 5 % auf 10 % zu verdoppeln.
Die Reserve Bank of India plant, die Obergrenze für ausländische Einzelinvestitionen in börsennotierte Unternehmen von 5 % auf 10 % anzuheben. Illustration |
Die Reserve Bank of India (RBI) plant, die Obergrenze für ausländische Einzelinvestitionen in börsennotierte Unternehmen von 5 auf 10 Prozent zu verdoppeln, um mehr Kapitalzuflüsse anzuziehen, wie aus Regierungsvertretern und von Reuters eingesehenen Dokumenten hervorgeht.
Dieser Schritt erfolgt, da ausländische Portfolioinvestoren (FPIs) seit September 2024 aufgrund von Bedenken hinsichtlich geringer Renditen, hoher Bewertungen und möglicher US-Zölle mehr als 28 Milliarden US-Dollar vom indischen Aktienmarkt abgezogen haben.
Derzeit gestattet Indien im Ausland lebenden indischen Staatsbürgern gemäß den Bestimmungen des Foreign Exchange Management Act (FEMA) nur, bis zu 5 % in ein börsennotiertes Unternehmen zu investieren. Allerdings dürfen ausländische Privatanleger nach dem neuen Plan maximal 10 % der Anteile halten.
Darüber hinaus wird die Reserve Bank of India die Gesamtbeteiligungsgrenze aller ausländischen Einzelinvestoren an einem börsennotierten Unternehmen von 10 % auf 24 % erhöhen.
„Wir erweitern den Geltungsbereich der Regulierung, um mehr ausländischen Investoren den Eintritt in den indischen Markt zu erleichtern“, sagte ein Regierungsbeamter.
Während die Regierung und die Zentralbank eine Lockerung der Investitionsgrenzen befürworten, äußerte die indische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Board of India, SEBI) Bedenken hinsichtlich ihrer Fähigkeit, die Einhaltung der Vorschriften durch die Anleger zu überwachen und sicherzustellen.
Wenn ein ausländischer Investor und seine verbundenen Parteien mehr als 34 % der Aktien eines Unternehmens halten, kann laut SEBI davon ausgegangen werden, dass sie eine Unternehmensübernahme durchführen. Der Investor kann dann gemäß den Bestimmungen des indischen Wertpapierrechts gezwungen sein, den Minderheitsaktionären ein Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien zu unterbreiten.
„Wir überprüfen die Vorschriften, um zu verhindern, dass ausländische Investoren Gesetzeslücken ausnutzen, um Unternehmen zu übernehmen“, sagte ein Regierungsbeamter.
Der Plan zur Anhebung der Investitionsgrenze für Ausländer befindet sich derzeit in der Endphase der Gespräche zwischen der Regierung, der RBI und der SEBI, bevor er offiziell veröffentlicht wird.
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Quelle: https://congthuong.vn/an-do-nang-han-muc-dau-tu-cho-ca-nhan-nuoc-ngoai-380275.html
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