Angesichts der hohen Kaffeepreise erließ die algerische Regierung am 20. August 2024 das Dekret Nr. 24-279, das den Höchstpreis für den Kaffeekonsum und die Höchstgewinnspanne beim Import sowie beim Vertrieb, Groß- und Einzelhandel dieses Artikels auf dem lokalen Markt regelt.
Gemäß Artikel 2 des Dekrets wird der Höchstpreis für Kaffee beim Verbrauch (einschließlich aller Steuern) wie folgt festgelegt: 1 kg grüne, geröstete oder gemahlene Arabica-Kaffeebohnen hat einen Verkaufspreis von 1.250 algerischen Dinas (9,45 USD) und 1 kg grüne, geröstete oder gemahlene Robusta-Kaffeebohnen hat einen Verkaufspreis von 1.000 algerischen Dinas (7,56 USD).
Algerien legt Höchstpreise und Gewinnspannen für Kaffeeimporteure fest. Illustration |
Die maximale Gewinnspanne für den Import von grünen Kaffeebohnen zum Weiterverkauf in ihrem Originalzustand beträgt 3 % des Zollwerts (gemäß Artikel 3 des Dekrets). Artikel 4 legt fest, dass die Gewinnspanne für Produkte aus importierten grünen Kaffeebohnen zur Weiterverarbeitung auf der Grundlage der Kosten maximal 4 % betragen darf.
Gemäß Artikel 5 müssen die dem Ministerium für Handel und Exportförderung unterstellten Einheiten in regelmäßigen Abständen auf offiziellen Websites und anderen geeigneten Mitteln den auf dem internationalen Markt geltenden Referenzpreis für grüne Kaffeebohnen veröffentlichen. Um in den Genuss des Differenzausgleichs gemäß Artikel 8 zu kommen, müssen die betreffenden Unternehmen den oben genannten Referenzkaufpreis vergleichen.
Unternehmen, die grüne Kaffeebohnen zu Preisen über dem Referenzpreis importieren, müssen dem Clearing-Komitee (unter Vorsitz des Handelsministers) Unterlagen zur Subventionsprüfung vorlegen (Artikel 14). Erweisen sich diese Belege als unbegründet, wird die Aufrechnungsforderung zurückgewiesen.
Im Falle einer Genehmigung wird den Unternehmen, die grüne Kaffeebohnen importieren, ein Ausgleichsbetrag aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt, um die Einhaltung des Höchstpreises beim Verbrauch gemäß Artikel 2 des Dekrets sicherzustellen. Dieser Ausgleich gilt nur für importierten Kaffee, der für den Inlandsmarkt bestimmt ist.
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Quelle: https://congthuong.vn/algeria-an-dinh-gia-tran-ca-phe-va-bien-do-loi-nhuan-doi-voi-nha-nhap-khau-348242.html
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