Dementsprechend handelt es sich bei den Programmteilnehmern um Privatkunden, die sich Kapital leihen, um Ausgaben für den persönlichen und familiären Konsum und Lebensunterhalt zu bezahlen.

Geltungszeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. März 2025 bzw. bis zum Erreichen der Programmskala.

Web+Mobile+(3)+neu.jpg
Quelle: Agribank

Insbesondere gilt für den Vorzugszinssatz für kurzfristige Kredite ein um maximal 1,0 %/Jahr niedrigerer Kreditzinssatz (LSCV) als der normale Mindestkreditzinssatz, um den Lebensunterhalt der Agribank zu decken, und zwar: nur ab 4,5 %/Jahr für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten; nur ab 5,0 %/Jahr bei Krediten über 3 bis 6 Monate; nur ab 5,5%/Jahr bei Krediten über 6 bis 12 Monate.

Bei den Vorzugszinsen für mittel- und langfristige Darlehen gilt ein fester Zinssatz in der Anfangsphase (ab dem Auszahlungsdatum) mit einem Mindestdarlehenszinssatz, und zwar: 6,5 %/Jahr in den ersten 6 Monaten (gilt für Darlehen mit einer Mindestdarlehenslaufzeit von 24 Monaten); 6,7 %/Jahr für die ersten 12 Monate (gilt für Kredite mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten); 7,0 %/Jahr für die ersten 24 Monate (gilt für Kredite mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten).

Die von der Bank angewandte Kreditvergabemethode ist die einmalige Kreditvergabe, d. h. die Kreditvergabe erfolgt gemäß dem Überziehungsrahmen des Zahlungskontos.

Kreditnehmer müssen die Kreditbedingungen gemäß den aktuellen Bestimmungen der Agribank und den Programmbestimmungen vollständig erfüllen.

Für eine ausführliche Beratung zu Agribank-Darlehen wenden sich Kunden an das Customer Care and Support Center: 1900558818/02432053205 oder an die Agribank-Transaktionsstellen im ganzen Land.

Dinh Son