
Gemäß der Entscheidung umfasst die Liste der Produkte, Waren und Dienstleistungen, für die Standardverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß Absatz 1, Artikel 28 des Verbraucherschutzgesetzes registriert werden müssen, Folgendes:
1- Bereitstellung von Elektrizität für Haushaltszwecke.
2- Bereitstellung von Brauchwasser.
3 - Pay-TV.
4- Terrestrische mobile Telekommunikationsdienste (Sprachdienste, Nachrichtendienste, Internetzugangsdienste).
5- Feste terrestrische Telekommunikationsdienste (Sprachdienste, Internetzugangsdienste).
6- Beförderung von Fluggästen.
7- Personenbeförderung auf der Schiene.
8- Kauf und Verkauf von Wohnungen.
Der Beschluss 07/2024/QD-TTg tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
* Absatz 1, Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz der Verbraucherrechte besagt: Organisationen und Einzelpersonen, die mit Produkten, Waren und Dienstleistungen handeln, die von einer großen Zahl von Verbrauchern regelmäßig und kontinuierlich gekauft und verwendet werden und direkte und langfristige Auswirkungen auf die Verbraucher haben, müssen einen Standardvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen bei der staatlichen Verwaltungsagentur für den Schutz der Verbraucherrechte registrieren, bevor sie diese verwenden, um Verträge mit Verbrauchern abzuschließen.
Auf der Grundlage der sozioökonomischen Bedingungen und der Notwendigkeit, die Verbraucherrechte in jedem Zeitraum zu schützen, erlässt und ändert der Premierminister die Liste der Produkte, Waren und Dienstleistungen, für die die in diesem Artikel vorgeschriebene Registrierung von Standardverträgen und allgemeinen Transaktionsbedingungen erforderlich ist.
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