(GLO) – In der gerade vom Ministerium für Information und Kommunikation unterzeichneten Entscheidung 885/QD-BTTTT wird der Kriteriensatz zur Bewertung der Entwicklung der digitalen Infrastruktur von Provinzen und zentral verwalteten Städten (DII-Kriteriensatz) mit 24 Komponentenkriterien festgelegt.
Dementsprechend ist der DII-Kriteriensatz in 6 Gruppen unterteilt: Plan zur Förderung und Unterstützung der Entwicklung der digitalen Infrastruktur (Maximalpunktzahl 80 Punkte) mit 4 Komponentenkriterien; Breitband-Telekommunikationsinfrastruktur (maximale Punktzahl 60 Punkte), einschließlich 6 Teilkriterien; Cloud-Computing-Infrastruktur (maximale Punktzahl 20 Punkte), hat 1 Komponentenkriterium.
Die digitale Technologieinfrastruktur (Maximalpunktzahl 30 Punkte) hat 3 Komponentenkriterien; Die digitale Plattform (maximale Punktzahl von 20 Punkten) hat 1 Komponentenkriterium und die Nutzung von Telekommunikationsdiensten (maximale Punktzahl von 90 Punkten) hat 9 Komponentenkriterien.
Die DII-Kriterien sind in 6 Gruppen unterteilt. Illustration |
Insbesondere hinsichtlich der Kriterien für den Plan zur Förderung und Unterstützung der Entwicklung der digitalen Infrastruktur gibt es vier Komponentenkriterien, darunter: Herausgabe eines Plans zur Entwicklung der digitalen Infrastruktur der Provinz/Stadt gemäß den Anweisungen des Telekommunikationsministeriums (Maximalpunktzahl 35 Punkte); Erstellen Sie einen Plan zur Lösung der Schwierigkeiten bei der lokalen Bereitstellung der digitalen Infrastruktur (maximale Punktzahl: 15). Einen Plan herausgeben, um arme und armutsgefährdete Haushalte, Familien mit Sozialleistungen und Sozialhilfeempfänger dabei zu unterstützen, mindestens ein Smartgerät zu besitzen (über das Programm zur Bereitstellung öffentlicher Telekommunikationsdienste) (Höchstpunktzahl: 15 Punkte); Erstellen Sie einen Plan zur Verbreitung, Anleitung und Propagierung des Übergangs zur Nutzung von Smartphones und digitalen Plattformen (maximale Punktzahl: 15).
Die Informations- und Kommunikationsabteilungen der Provinzen und zentral verwalteten Städte berichten über die Umsetzungsergebnisse einer Reihe von Kriterien im DII-Kriteriensatz der Kommunen gemäß den Richtlinien der Telekommunikationsabteilung. Darüber hinaus fasst das Ministerium für Telekommunikation die Ergebnisse der ersten Bewertung zusammen und sendet sie an das Ministerium für Information und Kommunikation, um die Bewertungsergebnisse zu bestätigen oder Kommentare zu den Ergebnissen der ersten Bewertung für ihren Standort abzugeben.
Auf Grundlage der Bestätigung oder Kommentare zu den ersten Bewertungsergebnissen der Abteilungen für Information und Kommunikation wertet die Abteilung für Telekommunikation die zweiten Ergebnisse aus und erstattet dem Ministerium für Information und Kommunikation Bericht, damit dieses die Bewertungsergebnisse prüft und genehmigt und den Entwicklungsstand der digitalen Infrastruktur der Provinzen und zentral verwalteten Städte einordnet.
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