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Gemäß Artikel 14 des Dekrets 146/2018 gibt es bestimmte Personengruppen, deren Krankenkasse 100 % der Kosten für den Besuch medizinischer Einrichtungen zur Untersuchung und Behandlung übernimmt. Auch für diesen Personenkreis ergeben sich ab dem 1. Juli 2023 durch die Erhöhung des Grundgehalts einige Leistungsänderungen.
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