Das kürzlich von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz zur Volksluftverteidigung sieht vier eindeutige Fälle der Unterdrückung und vorübergehenden Festsetzung von Drohnen und anderen Fluggeräten vor.
Am Morgen des 27. November stimmte die Nationalversammlung mit 449 der anwesenden Delegierten (das entspricht 93,74 % der Gesamtzahl der Delegierten) für die Verabschiedung des Gesetzes zur Volksluftverteidigung.
Zu den wichtigen Inhalten des Gesetzes gehört unter anderem die Steuerung von Drohnen und anderen Fluggeräten sowie die Gewährleistung der Luftverteidigungssicherheit.
Darin wird in Artikel 33 die Aussetzung von Flügen für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte vorgeschrieben.
Zu einer Flugsperre kommt es insbesondere dann, wenn der Flug nicht den lizenzierten Inhalten entspricht; aus Gründen der Landesverteidigung, Sicherheit und Flugsicherheit; untauglicher Pilot; unbemannte Flugzeuge, andere Flugkörper, die nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Artikel 34 benennt eindeutig vier Fälle der Unterdrückung und vorübergehenden Festsetzung unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte.
Erstens Fälle des Fliegens ohne Fluglizenz; unerlaubtes Fliegen in eine Flugverbotszone oder Flugbeschränkungszone; Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Flugsperre.
Zweitens im Falle eines Eingriffs in das Flughafengelände, den Flughafen oder das an den Flughafen angrenzende Gebiet, auf dem Zivilflugzeuge oder Militärflugzeuge operieren.
Drittens: die Verwendung von Drohnen oder anderen Fluggeräten zur Propaganda, Aufwiegelung, Verführung, Verzerrung oder Sabotage der Partei und des Staates oder zur Begehung anderer illegaler Handlungen.
Viertens werden Drohnen und andere Fluggeräte zum Transport von Ausrüstung, Waffen, Sprengstoff und verbotenen Substanzen sowie zum Transport illegaler Waren eingesetzt.
Die Erteilung von Fluggenehmigungen für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte ist in Artikel 30 geregelt. Demnach muss die Erteilung von Fluggenehmigungen mit den technischen Spezifikationen und dem Verwendungszweck des unbemannten Luftfahrzeugs im Einklang stehen. Andere Fluggeräte, die Fähigkeit zur Verwaltung, Bedienung , überwachen den Flugbetrieb und gewährleisten die Landesverteidigung, Sicherheit, Ordnung, soziale Sicherheit, Flugsicherheit und öffentliche Interessen.
Das Ministerium für Nationale Verteidigung erteilt Fluggenehmigungen oder delegiert die Befugnis zur Erteilung von Fluggenehmigungen an seine untergeordneten Einheiten. Das Ministerium für öffentliche Sicherheit erteilt Fluglizenzen für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte des Ministeriums für öffentliche Sicherheit oder überträgt das Recht zur Erteilung von Fluglizenzen an seine untergeordneten Einheiten und benachrichtigt das Ministerium für Nationale Verteidigung zur koordinierten Verwaltung.
Im Falle der Erteilung von Fluggenehmigungen in Flugverbots- oder Sperrgebieten sowie anderen Gebieten, die den Flugbetrieb von Militärflugzeugen beeinträchtigen, ist die Zustimmung des Ministeriums für Nationale Verteidigung erforderlich.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass in Fällen, in denen das Ministerium für Nationale Verteidigung oder das Ministerium für Öffentliche Sicherheit Fluggenehmigungen im Bereich von Flughäfen, Flugplätzen und anderen Bereichen erteilt, die die Flugaktivitäten ziviler Flugzeuge betreffen, die Zustimmung des Ministeriums erforderlich ist erhalten.
Abschaffung der Regelung des Ministeriums für Industrie und Handel zur Erteilung von Exportlizenzen für unbemannte Flugzeuge
Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses Le Tan Toi berichtete über die Erläuterung und Annahme des Gesetzesentwurfs vor seiner Verabschiedung durch die Nationalversammlung und sagte, es gebe Meinungen, die klare Regelungen über die Befugnisse und Verantwortlichkeiten bei der Aussetzung von Flügen vorschlugen, um willkürliche, sich überschneidende
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung ist der Ansicht, dass die Flugsperre im Einklang mit den Bestimmungen zur Dezentralisierung der Befehls- und Verwaltungsstruktur im Verteidigungsministerium (in der Reihenfolge der Befugnisse zur Sperrung von oben nach unten) durchgeführt wird. Das Ministerium für öffentliche Sicherheit und Polizeieinheiten haben das Recht, Flüge auszusetzen.
Der Gesetzentwurf sieht Grundsätze für eine zeitnahe Behandlung von Verstößen gegen den Einsatz von Drohnen und anderen Fluggeräten vor. Die konkreten Verfahren werden von der Regierung detailliert geregelt, um Strenge und Willkürfreiheit zu gewährleisten, eine Überschneidung der Zuständigkeiten zu vermeiden und klare Verantwortlichkeiten auf jeder Ebene festzulegen.
Bezüglich der Einfuhr, Ausfuhr, vorübergehenden Einfuhr zur Wiederausfuhr und vorübergehenden Ausfuhr zur Wiedereinfuhr von unbemannten Flugzeugen und anderen Fluggeräten (Artikel 27) gibt es Meinungen, die nahelegen, für diesen Bereich eine offene Ausfuhrpolitik in Betracht zu ziehen. .
Laut Herrn Toi hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung im Zuge der Entgegennahme und Überarbeitung des Entwurfs die Regelung gestrichen, dass das Ministerium für Industrie und Handel Exportlizenzen für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte erteilt.
Für unbemannte Flugzeuge und andere Fluggeräte, die Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben dienen, ist es jedoch weiterhin erforderlich, das Ministerium für nationale Verteidigung und das Ministerium für öffentliche Sicherheit zu regeln, um Export- und Importlizenzen zu erteilen und die Anforderungen an Militärgeheimnisse, Sicherheitsgeheimnisse und als vom Minister für Nationale Verteidigung und vom Minister für öffentliche Sicherheit vorgeschrieben.
Das Gesetz besteht aus 7 Kapiteln und 47 Artikeln und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
General Phan Van Giang: Drohnen stellen eine potenzielle Sicherheitsbedrohung dar
General Nguyen Tan Cuong: Drohnen stellen eine potenzielle Bedrohung für die Nationalen Verteidigungskräfte dar
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Quelle: https://vietnamnet.vn/4-truong-hop-che-ap-tam-giu-may-bay-khong-nguoi-lai-2345790.html
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