Aufgrund fehlender Standorte befinden sich viele Viehzuchtbetriebe in Hamlet I und Hamlet II der Stadt Krong Klang (Distrikt Dakrong) in Gebieten, in denen Viehzucht nicht erlaubt ist, die aber dennoch nicht verlagert werden können.
Eine Viehfarm in Hamlet I, Stadt Krong Klang, kann aufgrund fehlender neuer Standorte immer noch nicht umziehen – Foto: HA
Tran Dinh Bac, Leiter des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Bezirks Dakrong, sagte, dass durch die Überprüfung und Zählung der Viehzuchtbetriebe in Gebieten, in denen Viehzucht gemäß der Resolution Nr. 160/2021/NQ – HDND vom 9. Dezember 2021 des Volksrats der Provinz (Vorschriften über Gebiete innerhalb der Innenstadt von Städten, Gemeinden, Townships und Wohngebieten, in denen Viehzucht nicht erlaubt ist, Vorschriften über Vogelnestzuchtgebiete und Unterstützungsrichtlinien bei der Verlagerung von Viehzuchtbetrieben aus Gebieten, in denen Viehzucht in der Provinz Quang Tri nicht erlaubt ist), die Weiler I und II der Stadt Krong Klang im Bezirk Dakrong in Gebieten liegen, in denen Viehzucht nicht erlaubt ist.
In diesen beiden Clustern gibt es derzeit 18 Viehzuchtbetriebe. Obwohl der Bezirk Dakrong in der Vergangenheit Propagandaveranstaltungen zum Inhalt der Resolution Nr. 160 für die Bevölkerung, insbesondere für Vieh- und Geflügelzuchtbetriebe in Hamlet I und Hamlet II der Stadt Krong Klang, organisiert hat, ist bisher nur ein Viehzuchtbetrieb an einen neuen Standort umgezogen, während 17 Viehzuchtbetriebe aufgrund fehlender Standorte nicht umziehen können.
Angesichts dieser Situation forderte der Bezirk Dakrong die Viehzuchtbetriebe umgehend auf, den Status Quo beizubehalten, ihre Expansion in Gebiete, in denen die Viehzucht nicht gestattet ist, einzustellen und dringend nach Standorten für eine Umsiedlung zu suchen.
Hai An
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